Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen

1. Geltungsbereich

Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Auftragsdurchführung

2.1. Die Angebote des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung zustande.

2.2. Das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, ist berechtigt, Aufträge oder Teile der Aufträge an Subunternehmer weiterzuführen.

2.3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts, die nicht grundlegend sind, bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, hergeleitet werden können.

3. Preise

3.1. Für die Lieferungen und Leistungen des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, gelten ausschließlich die im Angebot genannten Preise. Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot bezeichneten Leistungen. Ändert sich der Umfang der Leistungen, insbesondere durch neuartige Fragestellungen, Anforderungen oder Sonderwünsche des Auftraggebers, so können weitere Kosten entstehen.

3.2. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Tübingen. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt sein.

3.3. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Nebenabreden, Zusicherungen

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Liefer- und Leistungszeit

5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2. Alle Lieferzusagen und –termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die dem Institut Schreier, Umfragen und Analysen, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc.), berechtigen das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

6.2. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

6.3. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten oder an sonstigen Leistungen vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen für den Fehler nicht ursächlich sind.

6.4. Der Kunde wird die erhaltenen Produkte und sonstigen Leistungen innerhalb eines Monats nach Empfang auf deren Vertragsmäßigkeit hin überprüfen. Er hat dem Institut Schreier, Umfragen und Analysen, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Programme und andere gelieferte Produkte gelten als abgenommen, wenn nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist.

6.5. Fehlermeldungen werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich erfolgen.

6.6. Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitere Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

6.7. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, entstanden ist.

6.8. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen das Institut Schreier, Umfragen und Analysen richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Auftraggeber selbst geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

7.2. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt ihr (Mit-) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf sie übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, unentgeltlich. Ware, an der ihr (Mit-) Eigentum zusteht, ist im folgenden als Vorbehaltware bezeichnet.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, ab. Dieses ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

8. Schutz- und Urheberrechte

8.1. Das Urheberrecht an den vom Institut Schreier, Umfragen und Analysen, erstellten Erhebungsinstrumenten, Datenbanken und Auswertungsberichten liegt beim Institut Schreier, Umfragen und Analysen. Bei einer Veröffentlichung oder einer sonstigen Weiterverbreitung seitens des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, erstellten Materials und Daten ist auf die Urheberschaft des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, in Schriftform hinzuweisen.

8.2 Das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, archiviert sämtliches im Rahmen des Auftrags erstelltes Material und sämtliche im Rahmen des Auftrags erfassten Daten. Eine weitere Verwendung der Daten für Aufträge Dritter oder für Publikationen seitens des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Davon ausgenommen ist die Verwendung der Daten zu internen Forschungszwecken.

9. Zahlung

9.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

9.2. das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, ist berechtigt, ab dem 31. Tag nach Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz zu berechnen.

9.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 25% der im Angebot genannten Gesamtsumme zu entrichten. Weitere Abschlagszahlungen können von Seiten des Instituts Schreier, Umfragen und Analysen, nach Abschluss von Arbeitsabschnitten eingefordert werden.

9.4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden dem Institut Schreier, Umfragen und Analysen, andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist das Institut Schreier, Umfragen und Analysen, berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist Tübingen

10.2. Im kaufmännischen Verkehr und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Tübingen als Gerichtsstand vereinbart.

10.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Tübingen im November 2005

Institut Schreier, Umfragen und Analysen, Inh. Hannes Schreier

Schweickhardtstraße 1, 72072 Tübingen

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